Mit dem Urteil gegen das deutsche Glücksspielmonopol setzt der EuGH ein klares Zeichen. Das Glücksspielmonopol steht EU-weit vor dem Aus.
Glücksspielmonopol
Der EuGH kippt das deutsche Glücksspielmonopol und macht den Weg für bwin und andere Sportwetten-Anbieter frei.
Zeit um sich das Glücksspielmonopol genauer anzusehen.
Glücksspiel gibt es seit tausenden von Jahren und fast schon so lange haben die Regenten versucht das Glücksspiel entweder zu verbieten oder es unter ihren Einfluss zu bekommen. Das Resultat der Bestrebungen am Glücksspiel, Lotto, Casinos, Sportwetten und anderen Geldspielen wenn man sie schon nicht verbieten kann dann wenigstens kräftig mitzuverdienen war die rigide staatliche Kontrolle des Glücksspiels und die Alleinstellung des Staates bei der Durchführung der Glücksspiele. Das Ergebnis dieser Bemühungen war das in vielen Ländern übliche staatliche Glücksspielmonopol. Dieses Monopol auf Glücksspiele erlaubte einzig dem Staat die Durchführung von Glücksspielen, Abhaltung von Lotterien, Sportwetten anzubieten, etc. und dieses Glücksspielmonopol brachte den Ländern nicht nur Millionen an Steuereinnahmen sondern auch satte Gewinne der staatseigenen Glücksspielbetriebe. Klar, daß dieses Glücksspielmonopol den privaten Glücksspiel- und Wettanbietern ein Dorn im Auge war. Bereits seit Jahren klagen und klagten private Glücksspielanbieter, Online Buchmacher und Casinobetreiber gegen dieses Glücksspielmonopol in den EU Staaten und seit dem Gambelli Urteil (in dem zwar die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU auch für Anbieter von Glücksspielen und Sportwetten bekräftigt wurde, aber auch das Glücksspielmonopol in einigen Fällen gerechtfertigt worden wäre) warteten insbesondere die Anbieter von Sportwetten wie bwin oder bet-at-home darauf daß der EuGH ein Urteil fällt, daß es ihnen erlaubt ihre Wettangebote auch dem deutschen Markt zu öffnen. Das ist nun der Fall. Der EuGH hat das deutsche Glücksspielmonopol gekippt, da es nicht in erster Linie der Spielsucht Prävention diene, wie dieses Glücksspielmonopol seit dem bereits richtungsweisenden Gambelli Urteil zu rechtfertigen gewesen wäre.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vertrat in seinem Urteil vom 8. September neuerlich die Auffassung, daß zwar eine Niederlassungsfreiheit für Wettanbieter ebenso wie für alle Unternehmen gelte, aber auch ein Glücksspielmonopol in manchen Fällen seine Berechtigung hätte: dann nämlich wenn der Staat damit die Spielsucht bekämpfe und kriminelle Begleiterscheinungen eindämme. Genau das sei aber im Fall Deutschland nicht der Fall, da der Nutznießer des Glücksspielmonopol (Oddset) selber Werbung für Glückspiele und Sportwetten betreibe und das Monopol mit privaten Geldspielautomaten die in den Ländern zugelassen werden und die ein noch höheres Suchtpotential aufweisen, unterlaufe, wie es der EuGH in seinem aktuellen Urteil zum deutschen Glücksspielmonopol begründet. Die Luxemburger EU-Richter verwiesen auf “intensive Werbekampagnen”, die darauf ausgerichtet seien die Gewinne der Lotto-Monopolgesellschaften der Länder zu maximieren. In Deutschland werde das Ziel der Spielsuchtprävention somit nicht konsequent verfolgt.
Damit wichen die EU-Richter in ihrem Urteil (in Rechtssachen: C-316/07; C-358/07; C-359/07, C-360/07; C-409/07; C-410/07; C-46/08) vom Gutachten des Generalanwaltes ab, der in seinem Schlussantrag das deutsche Monopol als gerechtfertigt nannte, “sofern das dem Monopol unterliegende Spielangebot geringer ist als es bei einem privaten Dienstleistungserbringer bestehen könnte”. Dieser Darstellung konnten die Richter nicht folgen, auch wenn sie dem Generalanwalt in einigen einzelnen Punkten Recht gaben. Unter’m Strich blieb aber ein klarer Sieg der Wettanbieter gegen das Deutsche Glücksspielmonopol.
Nachdem das Glücksspielmonopol nun auch in Deutschland gekippt wurde ist der Weg dort frei für die Online Buchmacher. Der Wettanbieter bwin bemühte sich ja schon in der Vergangenheit um Werbung auf den Trikots deutscher Fußballvereine und bet-at-home wurde es im Vorjahr untersagt wurde als Hauptsponsor der ATP in Hamburg aufzutreten.
Der Sprecher des niederösterreichischen Glücksspielanbieters Novomatic (Geldspiel-Automaten) zu dem auch Admiral Sportwetten gehört zeigte sich in einer ersten Stellungnahme der österr. Tageszeitung “Der Standard” gegenüber zufrieden und erblickt in der von den EU-Richtern “erzwungenen Öffnung der Monopole in Deutschland ein weiteres Expansionspotenzial in den Segmenten Lotterien und Wetten”.
Nach Fall des Glücksspielmonopol in Deutschland wird ein gleichlautendes Urteil nun auch für Österreich erwartet. Heute (9.9.2010) sollen die EU-Richter auch dem österreichischen Glücksspielmonopol eine Absage erteilen.
(Urteil vom 8. September 2010 – Az: C-316/07, C-358/07; C-359/07, C-360/07; C-409/07; C-410/07; C-46/08) - und andere – des EuGH Europäischer Gerichtshof / Luxemburg)

